AGB
Hundeschule
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen für Hund und Halter. Die Hundeschule gibt keine Garantie auf Erfolg, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über unsere Anmeldungssoftware DogWorkers. Vor Leistungsbeginn erhält der Teilnehmer einen Zugang für unsere internen Anmeldungssoftware. Hier werden noch Datenschutzerklärung und AGB bestätigt sowie der WhatsApp Kommunikation und der Nutzung von Bildern bei Bedarf zugestimmt. Somit ist die Anmeldung verbindlich.
3. Absage von Einzelstunden
Kann der Teilnehmer eine Einzelstunde nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abzusagen, andernfalls werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Sollte der Teilnehmer das Training seinerseits beenden, besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der bisher gezahlten Beträge.
4. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor der Stunde, dem Kurs, der Veranstaltung per Überweisung oder bei Trainingsbeginn in der ersten Stunde mit EC – Karte.
5. Krankheiten & Verhalten des Hundes
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Hundeschule über ansteckende oder chronische Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßige Angst oder Aggressivität in Kenntnis zu setzen. Die Hundeschule behält sich vor, den Teilnehmer in diesen Fällen vorerst von Gruppenstunden auszuschließen.
6. Haftung
Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn auf Veranlassung des Trainers gehandelt wurde.
7. Verbotene Hilfsmittel
Die Verwendung von Stachel-, Würge- und Zughalsbändern ohne Stopp, sowie Sprühhalsbänder und Reizstromgeräte sind in der Hundeschule verboten.
8. Unterlagen der Hundeschule
Seminar- und Kursunterlagen, sowie Therapiepläne der Hundeschule sind urheberrechtlich geschützte Unterlagen und dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung von Denise Elsner oder Sophie Kuszynski nicht verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
9. Abonnement
9a. Anmeldung
Die Anmeldung Erfolgt über Email - Kontakt und anschließendem zuweisen eines Abos über die Buchungssoftware Dogworkers durch die Hundetrainer des Stadthundezentrums.
9b. Bezahlung
Bis spätestens zum 3. des Folgemonats muss die Gebühr für das Monatsabo gezahlt werden. Dies kann per Überweisung geschehen. Sollte der erste Kurstermin auf den 1., 2. oder 3. des Monats fallen, ist auch Kartenzahlung möglich.
9c. Kündigung
Der Kunde kann bis zum 23. eines jeden Monats für den darauf folgenden Monat kündigen. Dies kann durch eine einfache, kurze, schriftliche Nachricht per E-Mail oder WhatsApp geschehen. Trifft die Kündigung erst nach dem 25. eines Monats ein, betragen die Stornogebühren 50% der Teilnehmergebühr.
9d. Ausfall & Krankheit
Sollte der Kunde an einer Stunde nicht teilnehmen können, darf er als Ersatz an einem anderen Abokurs im selben Monat teilnehmen, wenn dort Platz ist. Kann oder möchte er auch an keinem anderen Kurs teilnehmen, gibt es kein Preisnachlass. Kann er die Ersatzstunde im gleichen Monat nicht wahrnehmen verfällt die Stunde und es gibt keinen Preisnachlass. Fällt die Trainerin aufgrund von Krankheit aus, wird entweder ein Ersatztermin gefunden oder der Kunde darf als Ersatz an einem anderen offenen Kurs teilnehmen. In diesem Fall gibt es kein Preisnachlass. Fällt die Stunde aufgrund von Urlaub der Trainerin aus gibt es einen Preisnachlass in diesem Monat.
10. Absage durch den Trainer
Die Hundeschule behält sich vor, Trainingsstunden bei mangelnder Teilnehmerzahl oder Ausfall der Trainerin abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage wird der volle Betrag rückerstattet. Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen. Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde nachgeholt.
11. Absage von Kursen
Die Anmeldung zu geschlossenen Kursen (alle Kurse die nicht über das Abo oder Karten 5er-/ 10er – Karten abgerechnet werden) kann bis 2 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bis einer Absage zwischen 7 – 13 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr berechnet. Bei einer Stornierung unter einer Woche vor Kursbeginn und bei Abbruch eines bereits begonnenen Kurses wird der komplette Betrag berechnet.
12.Bildrechte
Nach Zustimmung für die Nutzung von gemachten Fotos und Videos aus dem Training der Hundeschule des Stadthundezentrums gehen die Bildrechte auf die Hundeschule über und dürfen für die Webseite & Social Media genutzt werden. Der Kunde beachtet, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen des Trainings nur nach Genehmigung mit der Trainerin veröffentlicht werden dürfen.
13. Der Kunde erklärt sich Einverstanden mit den Trainern des Stadthundezentrums über WhatsApp (insofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kunde dies formlos schriftlich dem Stadthundezentrum mitzuteilen.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Ernährungsberatung
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stadthundezentrum Helgolandring 72, 45149 Essen und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten ausschließlich, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Stadthundezentrum nicht anerkannt, sofern das Stadthundezentrum diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Mit der Begleichung der Rechnung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt auch für Folgeverträge.
2. Vertragsschluss
Zwischen Stadthundezentrum und dem Kunden handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Nach Bestelleingang erhält der Kunde eine Rechnung. Diese Rechnung ist auch als Auftragsbestätigung zu werten.
Der Vertrag kommt in jedem Fall zustande, sobald der Kunde den Rechnungsbetrag gemäß der übersandten Rechnung per Banküberweisung ausgeglichen hat.
3. Leistungsumfang der Ernährungsberatung
Bei den Beratungsleistungen von Frau Alexandra Bonau handelt es sich um Onlineberatungen, welche telefonisch oder durch E-Mail erbracht werden.
Stadthundezentrum bietet folgende Leistungen an: Handlungsvorschläge mit dem Ziel dem Kunden bestimmte Inhalte zur Ernährungsberatung zu vermitteln. Das Angebot der Leistungen vom Stadthundezentrum ist der Website zu nehmen.
Der Umfang, der vom Stadthundezentrum im Einzelnen geschuldeten Leistungen, ergibt sich aus der Rechnung (= Auftragsbestätigung) und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Preise / Fälligkeit / Zahlungsbedingungen
Das Stadthundezentrum stellt dem Kunden die Beratungsleistungen nach den jeweils aktuellen Preisen (abrufbar unter www.stadthundezentrum.com/preise) in Rechnung. Das Stadthundezentrum ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrunde liegenden Preise zu ändern. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vor Beratungsbeginn ohne Abzug in einer Summe fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Stadthundezentrums zu erfüllen.
5. Nachgespräche
Der Kunde hat das Recht auf ein kostenloses Nachgespräch, in dem alle Fragen geklärt werden können. Eine zeitliche Beschränkung besteht nicht. Es bedarf jedoch vorheriger Terminabsprache.
6. Schweigepflicht
Der Ernährungsberater vom Stadthundezentrum ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Beratungsleistung hinaus.
7. Datenschutz gemäß DSGVO
Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird das Stadthundezentrum ausschließlich gemäß den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwenden.
Einzelheiten des Datenschutzes sind in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite geregelt.
8. Haftungsausschluss
Das Stadthundezentrum haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für einfache Fahrlässigkeit nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit gegeben sind oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Kunde trägt stets die Verantwortung für sein Tier und wird vom Stadthundezentrum angehalten, den zusammengestellten Futterplan durch seinen Tierarzt auf Eignung für den Hund oder die Katze überprüfen zu lassen. Der Ernährungsberater vom Stadthundezentrum ist bemüht, den Futterplan nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen zu gestalten.
Der Ernährungsberater vom Stadthundezentrum trägt nicht das Risiko für negative Auswirkungen, die zu unerwünschten Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Futterplan und der herausgegebenen Informationen und Empfehlungen geführt haben. Der Kunde ist darüber informiert, dass eine Ernährungsberatung keine ärztliche Konsultation oder Behandlung ersetzen kann.
Der Ernährungsberater vom Stadthundezentrum übernimmt keine Haftung für die Nutzbarkeit und Erreichbarkeit des Beratungsziels, auch wenn er sich bemüht, dieses zu erreichen.
Das Stadthundezentrum haftet nicht für unrichtige Angaben des Tierbesitzers.
Das Stadthundezentrum übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Verweise (Links). Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.
9. Gewährleistung
Das Umsetzen und Ausführen der Empfehlungen seitens des Stadthundezentrums obliegt dem eigenmächtigen Handeln des Tierbesitzers. Alle Tätigkeiten werden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze getätigt, dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen keine Gewähr übernommen werden. Für den Erfolg der Ernährungsberatung oder das Erreichen bestimmter Ziele kann keine Gewährleistung übernommen werden, da der Erfolg außerhalb des Einflussbereiches des Ernährungsberaters vom Stadthundezentrum liegt.
10. Hinweise zum Gesundheitszustand der Hunde
Das Stadthundezentrum ist keine medizinische Organisation und leistet keine medizinische Beratung, jedoch leistet sie Ernährungsberatung im Krankheitsfall. Medizinische Produktempfehlungen erfolgt seitens dem Stadthundezentrum nicht. Eine Ernährungsberatung ersetzt weder die Diagnostik beim Tierarzt noch beim Tierheilpraktiker. Das Stadthundezentrum unterstützt lediglich den Hundehalter bei seinen Bemühungen die Fütterung seines Hundes zu optimieren bzw. einen optimalen Gesundheitszustand durch die Fütterung zu erlangen.
BARF Futterpläne werden nach dem Vorbild der Natur erstellt. Wissenschaftliche Bedarfswerte nach NRC (National Research Council) kommen hier nicht zur Anwendung.
11. Nutzungsrechte an Beratungsunterlagen / Lichtbilder / Videoaufzeichnungen
Vom Stadthundezentrum gefertigtes und dem Kunden überlassenes Beratungsmaterial, insbesondere Futterpläne, Futterplanbroschüre, Empfehlungen zu Nahrungsergänzungen, dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung vom Stadthundezentrum zugänglich gemacht werden bzw. veröffentlicht werden. Dies betrifft auch die unberechtigte Anfertigung von Kopien der überlassenen Beratungsmaterialien. Sämtliche Dokumente oder Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.
12. Aufrechnung / Abtretung
Der Kunde kann nur mit Forderungen gegenüber des Stadthundezentrums aufrechnen, die vom Stadthundezentrum schriftlich anerkannt oder rechtskräftig sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen das Stadthundezentrum an Dritte ist ausgeschlossen.
13. Vertragsdauer / Kündigung / Rücktritt
Die Vertragsdauer endet mit dem vereinbarten Beratungszeitraum. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Kunde ist zum Rücktritt des Vertrages nur berechtigt, sofern der Betrag aus der Rechnung noch nicht entrichtet wurde und keine Leistung seitens dem Stadthundezentrum erbracht wurde.
Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht somit die Ernährungsberatung innerhalb des Beratungszeitraumes ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet. Dies gilt auch nach Erhalt der Beratungsleistungen innerhalb des Beratungszeitraumes.
Bei Ausfall des Ernährungsberaters des Stadthundezentrums oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die einen Besprechungstermin unzumutbar erschweren, sind wir berechtigt, den Termin abzusagen oder zu verschieben.
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Bochum. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Bochum örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Stadthundezentrum ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrecht.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form bleibt hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Die Anwendung des § 139 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Physiotherapie
1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Stadthundezentrum gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Stadthundezentrum, vertreten durch Denise Elsner & Sophie Viktoria Kuszynski und deren Kundschaft.
1.2. Mit der Annahme des Behandlungsangebotes des Stadthundezentrums akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bilden die Grundlage des Vertragsinhaltes.
2. Behandlung der Tiere
2.1. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, wird das Tier ganzheitlich und nach bestem Wissen und Gewissen behandelt.
2.2. In unklaren Fällen ist oder auf Weisung der Hundephysiotherapeutin Melanie Felchner des Stadthundezentrums, ist das zu behandelnde Tier dem Tierarzt vorzustellen und ein tierärztliches Attest mit konkreter Diagnosestellung vorzulegen.
2.3. Der Tierhalter ist vor Beginn der Behandlung verpflichtet dem behandelnden Therapeuten des Stadthundezentrums wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu dem Gesundheitszustand des Tieres zu machen und umfassende Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Akute Veränderungen des Gesundheitszustandes sind dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung darzulegen.
2.4. Der Tierhalter hat für einen ausreichenden Impfschutz seines Tieres und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung Sorge zu tragen. Das Stadthundezentrum ist berechtigt den jeweiligen Status jederzeit anzufordern und zu überprüfen.
2.5. Der folgende Therapieverlauf wird von der Physiotherapeutin des Stadthundezentrums empfohlen und mit dem Tierhalter abgestimmt. Das Stadthundezentrum behält sich, je nach Verlauf der Behandlung vor, den Therapieplan anzupassen. Zusätzlich entstehende Kosten werden dem Kunden vorher offengelegt.
2.6. Die Behandlung des Tieres findet in der Regel in Anwesenheit und unter Einbezug des Tierhalters statt.
2.7. Das Stadthundezentrum ist berechtigt eine Behandlung abzulehnen, oder eine bereits begonnene Behandlung ohne Angaben von Gründen abzubrechen.
2.8. Das Stadthundezentrum übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Behandlung.
2.9. Der Tierhalter wird im Erstgespräch über Dauer, Art und Umfang der Therapie informiert. Diese richten sich nach Art und Schwere der Erkrankung.
3. Terminvereinbarung
3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie können telefonisch, per E-mail oder persönlich vereinbart werden.
3.2. Die Behandlung findet beim Tierhalter zu Hause statt, in Absprache auch auf dem Gelände des Stadthundezentrums, Auf der Litten 2a, 45139 Essen.
3.3. Vereinbarte Termine sind verbindlich und im Falle der Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Termine, die nicht verschuldet durch die Therapeutin das Stadthundezentrum ausfallen und nicht rechtzeitig abgesagt werden, werden in vollem Umfang berechnet.
4. Kosten und Bezahlung
4.1. Die von dem Stadthundezentrum ausgeschriebene Preisliste ist gültig und kann unter www.stadthundezentrum.de/preise eingesehen werden.
4.2. Die von dem Stadthundezentrum erbrachte Leistung ist vor der Behandlung oder am Behandlungstag auf das Konto des Stadthundezentrums von dem Kunden zu bezahlen.
4.3. 5er- und 10er Karten sind vor der ersten Behandlung zu bezahlen.
4.4. Im Falle eines Abbruchs der Behandlung seitens des Stadthundezentrums, werden bereits bezahlte Folgebehandlungen erstattet.
4.5. Im Falle des Todes eines Tieres während einer laufenden und im Voraus bezahlten Behandlungsserie (Mehrfachkarten) kann das Stadthundezentrum aus Kulanz Teilbeträge zurückerstatten. Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht grundsätzlich nicht.
5. Haftungsausschluss
5.1. Das Stadthundezentrum lehnt jegliche Haftung für die durch die Tierhalter selbst angeschafften und für die Behandlung eingesetzten Hilfsmittel und Geräte ab. Darüber hinaus wird die Haftung bei unfachmännischer Anwendung der durch die Therapeutin des Stadthundezentrums empfohlenen Hilfsmittel und Geräte, sowie generell bei unsachgemäßer, unfachmännischer, oder nicht tiergerechter Behandlung des Tieres durch den Tierhalter abgelehnt.
5.2. Das Stadthundezentrum übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Tierhalter, seinem Hund oder Begleitpersonen während oder durch die tierphysiotherapeutische Behandlung entstehen. Eine Haftungsverpflichtung entsteht nur bei grob fahrlässiger Handlung oder Vorsatz durch die Therapeutin des Stadthundezentrums.
Der Tierhalter haftet nach vollem Umfang der gesetzlichen Haftungsregelung für sämtliche Schäden, die sein Tier während einer physiotherapeutischen Behandlung verursacht. Dies gilt auch für Kratz- und Bissverletzungen oder Schäden an Zubehör vom Stadthundezentrum.
Des Weiteren übernimmt das Stadthundezentrum keinerlei Haftung für Erkrankungen oder Folgeschäden, die dem Tier durch unsachgemäße oder eigenmächtige Behandlungen des Tierhalters entstehen.
7. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste
7.1. Das Stadthundezentrum ist jederzeit berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste abzuändern.
8. Datenschutz
Das Stadthundezentrum garantiert, dass sämtliche Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben werden. Ausgenommen davon sind Daten, die notwendig sind, um mit Kollegen oder Tierärzten eine weitere Behandlung zu besprechen oder über meldepflichtige Erkrankungen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1. Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien ausdrücklich den Gerichtsstand Essen, Deutschland.
8.2. Anwendung findet ausschließlich das deutsche Recht.
Fotografie
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von dem Fotograf des Stadthundezentrums Jolina Kalagi (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass das Stadthundezentrum diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Terminvereinbarungen/Absagen
Die Terminvereinbarung erfolgt per Telefon, Email oder persönlich.
Die Dienstleistung muss mindestens 24h vor Auftragsbeginn storniert werden. Andernfalls werden 50% des Honorars berechnet. Bei Nichtabsage werden 100% des Honorars in Rechnung gestellt.
3. Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen des Stadthundezentrums anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Sind dem Stadthundezentrum innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Nutzungsrechte Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einfachen Verwendung der Bilddatein. Die Bildaufnahmen dürfen nur nach Absprache mit dem Fotografen für Werbezwecke oder andere Dienstliche Zwecke benutzt werden. Der Fotograf muss hierbei immer namentlich genannt werden. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Haftung Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. USt. wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent- sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an. Die Reklamation eines beim Stadthundezentrum erworbenen Gutscheins ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Der Gültigkeitszeitraum eines erworbenen Gutscheins beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Beim Erwerb eines Gutscheins ist der fällige Betrag binnen 14 Tage zu zahlen.
6. Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
7. Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Dogwalking / Gassiservice
1. Während der Betreuungszeit vom Stadthundezentrum bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Des Weiteren setzt der Dogwalker voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.
2. Der Dogwalker verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
3. Richtet der Hund beim Stadthundezentrum Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter.
3.1. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, die der Gruppe angehören oder auch nicht, welcher ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.) zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch das Stadthundezentrum oder/und anderen Zeugen), so übernimmt das Stadthundezentrum keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter.
4. Hält das Stadthundezentrum eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
5. Der Tierbesitzer hat das Stadthundezentrum über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf den Tierhalter zurück.
5.1. Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache mitgenommen und können je nach Gruppenkonstellation ausgeschlossen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt, und dem Stadthundezentrum angezeigt werden, so übernimmt das Stadthundezentrum für die Folgen eines Deckung Aktes keine Haftung.
5.2. Das Stadthundezentrum muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde der Gruppe).
6. Das Stadthundezentrum versichert, dass das Angebot "Einzel - Gassi mit Training" ausschließlich von vom Veterinäramt geprüften Trainern durchgeführt wird.
7. Das Stadthundezentrum wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegeben falls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
8. Das Stadthundezentrum übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).
9. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Wird diese Frist überschritten, behält sich das Stadthundezentrum das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Tagessatzes zu erheben.
10. Die Tagespreise werden wöchentlich am letzten vereinbarten Betreuungstag entrichtet. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich das Stadthundezentrum vor für weitere Termine Vorauszahlungen zu verlangen. Die Kosten für das Monatsabo sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten.
Das Monatsabo ist ein Festpreis unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertage und anderweitigen Ausfällen des Stadthundezentrums. Eine Rückerstattung der nicht genutzten Abotage erfolgt nicht. Es besteht die Möglichkeit das Monatsabo bis zum 23. des Vormonats zum Monatsende zu kündigen.
11. Bei extremen Wetterlagen macht das Stadthundezentrum den Gassiservice täglich vom Wetter (wie z.B. Blitz- Eis, Hitzewelle, Starkregen etc.) abhängig. Die Besitzer werden am Morgen informiert, wenn das Stadthundezentrum entscheidet, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszufahren.
12. Das Stadthundezentrum darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem Hund aufnehmen. Der Auftraggeber ist mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Webseite oder Social Media einverstanden.
13. Der Auftraggeber erklärt sich Einverstanden mit den Dogwalkern des Stadthundezentrums über WhatsApp (in sofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kunde dies formlos schriftlich dem Stadthundezentrum mitzuteilen.
Das Stadthundezentrum
Denise Elsner
Stand: April 2024